Bildung und Teilhabe
Die Leistungen gibt es bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag gilt das Bundeskindergeldgesetz § 6b mit denselben Leistungen.
Ausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten der Schule werden übernommen. Die Schule bestätigt die Fahrt für den Antrag.
Sozialgesetzbuch II § 28 Absatz 2
Schulbedarf
Zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr gibt es Geld für Hefte, Stifte und Ranzen. Den aktuellen Betrag nennt die Seite des Landes.
Sozialgesetzbuch II § 28 Absatz 3
Lernförderung
Wenn Ihr Kind Hilfe beim Lernen braucht, kann die Nachhilfe bezahlt werden. Die Schule bestätigt, dass die Hilfe nötig ist. Sprechen Sie die Klassenleitung an.
Sozialgesetzbuch II § 28 Absatz 5
Mittagessen
Das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita kann bezuschusst werden. Fragen Sie im Sekretariat, wie es in Ihrer Schule läuft.
Sozialgesetzbuch II § 28 Absatz 6
Verein, Musik und Kurse
Für Sport, Musik oder einen Kurs gibt es bis zu 15 Euro im Monat, solange Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist.
Sozialgesetzbuch II § 28 Absatz 7
Quellen
- Bildungspaket, Land Berlin (Bildung, Jugend und Familie); gelesen am 11.10.2026.
- Antrag: Dienstleistungsseite des Landes Berlin (berlinpass).
- Sozialgesetzbuch II § 28 und Bundeskindergeldgesetz § 6b – Wortlaut am 15.10.2026 nicht abrufbar, nicht am Wortlaut geprüft.
Abgerufen am 15.10.2026. Wir fragen nicht, ob Sie Leistungen bekommen, und speichern nichts darüber.